Voraussetzung für die Ausübung des PTA-Berufes
Das PTA-Gesetz nennt als Voraussetzung für die Ausübung des PTA-Berufes:
- Mittlerer Bildungsabschluss
- 2 jährige schulische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule (näheres hierzu s. unten)
- 160 Stunden Praktikum in einer Apotheke
- Zusatzausbildung in Erster Hilfe
- Erfolgreicher Abschluss des 1. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung (im Anschluss an die Schulausbildung)
- 6 monatige praktische Ausbildung in einer Apotheke
- Erfolgreicher Abschluss des 2. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung (im Anschluss an die praktische Ausbildung)
Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen wird die Berufsausübungserlaubnis von der zuständigen Behörde erteilt.
