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INHALT

Voraussetzung für die Ausübung des PTA-Berufes

Das PTA-Gesetz nennt als Voraussetzung für die Ausübung des PTA-Berufes:

  • Mittlerer Bildungsabschluss
  • 2 jährige schulische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule (näheres hierzu s. unten)
  • 160 Stunden Praktikum in einer Apotheke
  • Zusatzausbildung in Erster Hilfe
  • Erfolgreicher Abschluss des 1. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung (im Anschluss an die Schulausbildung)
  • 6 monatige praktische Ausbildung in einer Apotheke
  • Erfolgreicher Abschluss des 2. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung (im Anschluss an die praktische Ausbildung)

Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen wird die Berufsausübungserlaubnis von der zuständigen Behörde erteilt.