Die Ersthelferausbildung des PTA
Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten ist eine Ersthelferausbildung zwingend erforderlich.
Dieser Erste-Hilfe-Kurs muss aus acht Doppelstunden bestehen und wird nicht an der Berufsfachschule erteilt, sondern muss von den Schüler selbst außerhalb der Schulzeit bei einem selbstausgewählten Anbieter, wie zum Beispiel dem Bayerischen Roten Kreuz, den Maltesern, den Johannitern usw. belegt werden.
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Wie aktuell muß der absolvierte Kurs sein?
Der Erste-Hilfe Kurs darf zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Liegt dieser länger als zwei Jahre zurück, genügt ein Auffrischungskurs der vier Doppelstunden umfassen muss.
Der erste Kurs darf aber nicht länger als fünf Jahre zurückliegen!
Stichtag ist jeweils der 1. Juni zwei Jahre vor der Abschlussprüfung.
Beispiel:
- Die Schulausbildung beginnt im September 2010.
- Voraussichtlicher Prüfungstermin ist der Juli 2012.
- Der Ersthelferkurs muss nach dem 1. Juni 2010 absolviert worden sein.
Erste-Hilfe-Kurse - Anbieterliste für Deutschland
Hier finden Sie eine Übersicht der Anbieter: Erste-Hilfe-Kurse in Deutschland
