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Die Schulausbildung der PTA

Die Grundlage für die Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistent, ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für PTA vom 23. September 1997.

Voraussetzungen für die Ausübung des PTA-Berufes lt. Verordnung

  • Mittlerer Bildungsabschluss
  • 2 jährige schulische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule
  • 160 Stunden Praktikum in einer Apotheke
  • Zusatzausbildung in Erster Hilfe
  • Erfolgreicher Abschluss des 1. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung
  • 6 monatige praktische Ausbildung in einer Apotheke
  • Erfolgreicher Abschluss des 2. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung
  • Erteilung der Berufsausübungserlaubnis

Wer bildet an der PTA Schule Augsburg aus?

Alle theoretischen pharmazeutischen Fächer werden bei uns von hauptberuflich tätigen Apothekerinnen bzw. Apothekern mit entsprechender Lehrqualifikation unterrichtet.

In den praktischen Fächern unterrichtet jeweils ein Zweier-Team aus einem Apotheker bzw. einer Apothekerin und einer Lehr-PTA.

Fast alle Lehrkräfte sind auch als Teilzeitmitarbeiter in einer öffentlichen Apotheke tätig und haben deshalb stets Bezug zum praktischen Berufsleben.

Übersicht über die unterrichteten Lehrfächer und deren Stundenzahl.

  • Arzneimittelkunde (280)
  • Allgemeine und pharmazeutische Chemie (200)
  • Galenik (140)
  • Botanik und Drogenkunde (100)
  • Gefahrstoff- Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde (80)
  • Medizinproduktekunde (60)
  • Ernährungskunde und Diätetik (40)
  • Körperpflegekunde (40)
  • Physikalische Gerätekunde (40)
  • Mathematik (fachbezogen) (80)
  • Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde (80)
  • Deutsch, Fachlatein, Kommunikation, Englisch, WiSo (240)
  • Chemisch-pharmaz. Übungen (480)
  • Übungen zur Drogenkunde (120)
  • Galenische Übungen (500)
  • Apothekenpraxis einschließlich EDV (120)

Die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden der beträgt 2.600 Stunden.

Einzelheiten zum jeweiligen Lehrfach finden Sie rechts im Menü: Was wird unterrichtet?

Ferienregelung

Normale Ferienregelung der Bayerischen Schulen.