So bewerben Sie sich zur PTA
Nachfolgende Informationen sollen Ihnen einen Überblick geben, wie Sie sich an unserer Schule richtig bewerben. Sollten noch Fragen offen sein, so nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Wie viele Ausbildungsplätze gibt es pro Schuljahr?
An unserer Schule stehen jährlich 64 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Bis wann und wohin sollte die Bewerbung geschickt werden?
Die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz zum pharmazeutisch-technischen Assistenten sollten Sie bis spätestens 1. März des Jahres, an dem die Ausbildung beginnen soll, an die für den Einzugsbereich zuständige Berufsfachschule senden; für den Regierungsbezirk Schwaben also an unsere Schule.
Was brauche ich für die Bewerbung zur PTA?
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Nachweis der Mittleren Reife oder einer gleichwertigen Ausbildung. Sollte diese Zulassungsvoraussetzung noch nicht erreicht sein, ist das letzte Jahreszeugnis bzw. Zwischenzeugnis einzusenden. Das Zeugnis der Mittleren Reife ist bitte sofort nach Erhalt nachzureichen.
- Pharmazeutisch-kaufmännisch Angestellte (PKA) in Ausbildung benötigen eine Bestätigung über die abgelegte Zwischenprüfung. Das Abschlusszeugnis der PKA-Prüfung ist ebenfalls nachzureichen.
- Bei ausländischen Bildungsnachweisen ist zusätzlich ein Bescheid über die Anerkennung bzw. Zeugnisse in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
- Wie soll die Bewerbung aussehen?
- Ein formloser Antrag, aus dem hervor geht, warum Sie das Berufsziel "PTA" anstreben.
Was gibt es noch zu beachten?
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nicht in Abheftmappen (Schnellhefter) oder Sichthüllen an uns. Ebenso sollen Sie keine Originalzeugnisse einreichen!
Sollten Sie die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte ausreichend Porto bei. Eine Rücksendung ist ansonsten nicht möglich.
Für Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind folgende Dinge unbedingt erforderlich:
Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Für Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind folgende Punkte unbedingt erforderlich:
- Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland.
- Eine Bestätigung der Ausländerbehörde (Kreisverwaltungsbehörde), dass gegenden Schulbesuch keine ausländerrechtlichen Bedenken bestehen.
- Die deutsche Sprache in Wort und Schrift muß so fließend beherrscht werden, dass sie dem Unterricht folgen können.
Allgemeine Hinweise
Bitte beachten Sie auch die Hinweise unter > Voraussetzungen
