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PTA: Deine Initiative für eine gesunde Zukunft

Wie du durch Prävention und fundierte Beratung Menschen unterstützt

Als PTA leistest du einen wesentlichen Beitrag, indem du Menschen über gesundheitsfördernde Lebensweisen und medizinische Behandlungsmöglichkeiten aufklärst. Du setzt dich dafür ein, Krankheiten vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen. Deine Fachkompetenz und dein Einfühlungsvermögen helfen Patienten, ihre Gesundheit zu verbessern.

Du gewährleistest die sichere Anwendung und Dosierung von Medikamenten und informierst über mögliche Wechselwirkungen. Dein Teamgeist, deine Professionalität und dein Engagement machen dich zu einer unverzichtbaren Säule im Gesundheitswesen.

Erfahre mehr, welche Ausbildungsvoraussetzungen für den pharmazeutisch-technischen-Assistenten gefordert werden.

Ausbildungsvoraussetzungen für den pharmazeutisch-technischen-Assistenten

Ausbildungsvoraussetzungen für den pharmazeutisch-technischen-Assistenten

Grundvoraussetzung, um die Ausbildung zu beginnen

Ein mittlerer Schulabschluss (oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss) oder ein Hauptschulabschluss (oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss) in Verbindung mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung.

Die Bewerber sollten gute Noten in den naturwissenschaftlichen Fächern wie Mathematik, Biologie und Chemie mitbringen – soweit diese Fächer bisher unterrichtet wurden.

Selbstverständlich sollten die Bewerber auch eine gute Kommunikationsfähigkeit, einwandfreie Deutschkenntnisse in Wort und Schrift und etwas handwerkliches Geschick mitbringen.

Ein besonderes Interesse sollte für Pharmazie, Chemie, Botanik und medizinische Fragen bestehen.

Zudem sollten eine geistige Aufgeschlossenheit, Lernfreude, Ordnungssinn und Gewissenhaftigkeit keine Fremdwörter für die Bewerber sein.

Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Für Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind folgende Punkte unbedingt erforderlich:

  • Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland.
  • Die deutsche Sprache in Wort und Schrift muss so fließend beherrscht werden, damit sie dem Unterricht folgen können.
  • Mindestvoraussetzung ist der Abschluss des Sprachkurses mit Niveau B2.
  • Bei Bewerbern, die Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland abgelegt haben, muss zwingend zunächst die Anerkennung durch die Zeugnisanerkennungsstelle in Bayern erfolgen.
    Es ist uns nicht möglich, die Schulabschlüsse zu überprüfen und zu bewerten, ob der im Ausland erreichte Schulabschluss mindestens dem für die Ausbildung vorgeschriebenen mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife) entspricht.

Ohne die offizielle Zeugnisanerkennung kann eine Bewerbung nicht bearbeitet werden!

Kontakt

Berufsfachschule für PTA Augsburg
Allgäuer Straße 1
86199 Augsburg

Sprechzeiten Sekretariat

Mo und Fr
08:00 – 13:30 Uhr

Di, Mi, Do
08:00 – 15:30 Uhr

Zusatzqualifikation zur Fach PTA

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Wir sind für dich da!

Egal, ob du noch offene Fragen hast oder dich genauer informieren möchtest – wir helfen dir gerne weiter. Nutze einfach unser Kontaktformular, um direkt mit unserem Sekretariat in Verbindung zu treten oder ruf uns an.

Wir freuen uns auf deine Nachricht oder deinen Anruf und unterstützen dich gerne bei allen Fragen zur Ausbildung und Karriere als Pharmazeutisch-technischer Assistent.