Voraussetzung für den Besuch der PTA-Schule ist ein mittlerer Schulabschluss (oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss) oder ein Hauptschulabschluss (oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss) in Verbindung mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung.
Die Bewerber sollten gute Noten in den naturwissenschaftlichen Fächern wie Mathematik, Biologie und Chemie mitbringen – soweit diese Fächer bisher unterrichtet wurden.
Selbstverständlich sollten die Bewerber auch eine gute Kommunikationsfähigkeit, einwandfreie Deutschkenntnisse in Wort und Schrift und etwas handwerkliches Geschick mitbringen.
Ein besonderes Interesse sollte für Pharmazie, Chemie, Botanik und medizinische Fragen bestehen.
Zudem sollten eine geistige Aufgeschlossenheit, Lernfreude, Ordnungssinn und Gewissenhaftigkeit keine Fremdwörter für die Bewerber sein.
Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Für Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind folgende Punkte unbedingt erforderlich:
- Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland.
- Die deutsche Sprache in Wort und Schrift muss so fließend beherrscht werden, damit sie dem Unterricht folgen können.
- Mindestvoraussetzung ist der Abschluss des Sprachkurses mit Niveau B2.
- Bei Bewerbern, die Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland abgelegt haben, muss zwingend zunächst die Anerkennung durch die Zeugnisanerkennungsstelle in Bayern erfolgen.
Es ist uns nicht möglich, die Schulabschlüsse zu überprüfen und zu bewerten, ob der im Ausland erreichte Schulabschluss mindestens dem für die Ausbildung vorgeschriebenen mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife) entspricht.
Ohne die offizielle Zeugnisanerkennung kann eine Bewerbung nicht bearbeitet werden!