1. Mittlerer Bildungsabschluss
Grundvoraussetzung, um die Ausbildung zu beginnen: Ein mittlerer Schulabschluss (oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss) oder ein Hauptschulabschluss (oder ein anderer gleichwertiger Schulabschluss) in Verbindung mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung.
2. Zweijährige schulische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule
Gemäß PTA-Gesetz umfasst die schulische Ausbildung ein theoretisches und praktisches Training an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule.
3. Praktika und Zusatzqualifikationen während der Ausbildung
160 Stunden Praktikum in einer Apotheke: Dieses Praktikum ist Bestandteil der schulischen Ausbildung und muss in der Regel im Verlauf der zweijährigen Ausbildung absolviert werden.
Zusatzausbildung in Erster Hilfe: Vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die PTA in Notfallsituationen adäquat reagieren können.
4. Erfolgreicher Abschluss des 1. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung
Der erste Prüfungsabschnitt besteht am Ende der zweijährigen schulischen Ausbildung; er prüft sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fertigkeiten.
5. Sechsmonatige praktische Ausbildung in einer Apotheke (Praktisches Halbjahr)
Nach der schulischen Ausbildung ist eine sechsmonatige praktische Ausbildung in einer Apotheke notwendig. Diese Phase dient der praktischen Vertiefung der in der Schule erworbenen Kenntnisse.
6. Erfolgreicher Abschluss des 2. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung
Diese abschließende Prüfung erfolgt nach dem praktischen Halbjahr und umfasst Prüfungen in den Fächern der praktischen Ausbildung sowie weiteren Themen.
7. Erteilung der Berufsausübungserlaubnis durch die zuständige Behörde
Wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die zuständige Behörde die Erlaubnis zur Berufsausübung als PTA.