Voraussetzungen für die Ausübung des PTA Berufes

Das PTA Gesetz nennt folgende Voraussetzungen: Mittlerer Bildungsabschluss 2-jährige schulische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule (näheres hierzu s. unten) 160 Stunden Praktikum in einer Apotheke Zusatzausbildung in Erster Hilfe Erfolgreicher Abschluss des 1. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung (im Anschluss an die Schulausbildung) 6-monatige praktische Ausbildung in einer Apotheke Erfolgreicher Abschluss des 2. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung (im Anschluss an die praktische Ausbildung) Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen wird die Berufsausübungserlaubnis von der zuständigen Behörde erteilt.

Das Berufsbild PTA

Im Jahr 1968 wurde als Folge einer Änderung der Ausbildungsordnung für Apotheker das Berufsbild des Pharmazeutisch-technischen Assistenten, kurz PTA, geschaffen. Die PTA ist die „Rechte Hand” des Apothekers. Bei diesem Beruf handelt es sich um eine abwechslungsreiche Tätigkeit. Es stehen Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Zuverlässigkeit an oberster Stelle. Für den täglichen Umgang mit Menschen ist ein breites Spektrum an Fachwissen, vor allem über Arzneimittel, erforderlich. Alle pharmazeutischen Tätigkeiten einer PTA in der Apotheke werden, gemäß PTA-Gesetz, unter Aufsicht eines Apothekers ausgeübt. …

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