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Was tun, wenn Schüler Erkältungssymptome aufweisen?

Veröffentlicht am 21.01.2021
/
Dieter Kaufmann

Zur Beachtung

Zur Zeit befinden sich alle unsere Schüler im Distanzunterricht. Welche Regeln nach erneuter Aufnahme von Vor-Ort-Unterricht gelten werden, wird an dieser Stelle bekannt gegeben.

Zur Information: Regel, die bis zur Schulschließung galt:

1. Schulbesuch bei leichten Symptomen

Beim Auftreten von milden Krankheitssymptomen (leichter Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) darf die Schule mit Zustimmung der Schulleitung besucht werden.

2. Schulbesuch bei akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie

SchülerInnen in einem reduzierten Allgemeinzustand mit

  • Fieber
  • Husten
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • starken Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall

dürfen die Schule nicht besuchen!

Ein Schulbesuch ist wieder möglich

  • bei gutem Allgemeinzustand nach mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit (außer leichtem Schnupfen und gelegentlichem Husten)

Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder eines negativen Corona-Tests ist nicht erforderlich.

Im Zweifelsfalle sollte rechtzeitig telefonisch Kontakt zur Schule aufgenommen werden, um weitere Instruktionen zu erhalten.

Quelle:  Stadt Augsburg. Regeln für den Schulbesuch ab dem 30.11.2020.

Kontakt

Berufsfachschule für PTA Augsburg
Allgäuer Straße 1
86199 Augsburg

Telefon: 0821 – 940 13
Telefax: 0821 – 995 918

Sprechzeiten Sekretariat

Montag – Freitag  von 08:00 – 13:30 Uhr

Zusatzqualifikation zur Fach PTA

BLAK Fortbildung

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