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Hygieneplan der PTA-Schule Augsburg

Veröffentlicht am 08.09.2021
/
Stefanie Fischer

Liebe SchülerInnen, sehr geehrte Eltern,

der Hygieneplan für das Schuljahr 2021/2022 enthält die verbindlichen Regeln zum Schutz vor Corona-Infektionen im Bereich unserer Schule. Er steht auch im Downloadbereich unter “Sonstiges” – “Hygieneregeln” bereit.

Hygieneplan der PTA-Schule Augsburg

Stand: 08. September 2021 (auf Basis des Bayerischen Rahmenhygieneplans Schulen vom 5.7.2021 und der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.09.2021)

Regeln zum Tragen von Masken

Im gesamten Außenbereich der Schule muss keine Maske getragen werden.

Im gesamten Schulhaus – auch am Sitzplatz – ist eine Gesichtsmaske zu tragen (Medizinische Maske oder FFP2-Maske).

Verwaltungspersonal trägt in geschlossenen Räumen eine Maske und kann diese bei alleiniger Anwesenheit in einem Raum abnehmen.

Die Masken müssen über Mund, Nase und Wangen platziert sein und eng an der Haut anliegen; damit ist gewährleistet, dass das Austreten von Aerosolen und Tröpfchen durch Atmen, Husten, Nießen und Aussprache soweit wie möglich verringert wird.

Zum Auf- und Absetzen nur an den Bändern berühren. Nach der Abnahme so aufhängen, dass die Maske nichts anderes berührt und gut trocknen kann.

Wir empfehlen, das „Merkblatt Mund-Nasen-Bedeckung“ zu lesen und zu beachten. Dieses ist auf unserer Internetseite im Downloadbereich (Menü „Sonstiges“ – Hygieneregeln“) verfügbar.

Masken – Tragepausen

Zur Einnahme von Speisen u. Getränken kann die Gesichtsmaske vorübergehend abgenommen werden.

Selbsttests und Befreiung für geimpfte und genesene Personen

Ein Selbsttest vor dem Unterricht, der an der Schule durchgeführt wird, ist für Schüler und Schulangestellte verpflichtend.

Alternativ zum Selbsttest kann auch ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder eines Schnelltests vorgelegt werden, das zum Unterrichtsbeginn nicht älter als 24 Stunden ist.

Zeitpunkt der Selbsttests: Getestet wird jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag. Alle Schüler sollen sich 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer einfinden, um den Test durchzuführen. Wer dies auf Grund eines langen Anfahrtsweges nicht ermöglichen kann, ist davon ausgenommen, meldet es aber zuvor an die Schule.

Dadurch wird gewährleistet, dass der Unterricht pünktlich begonnen werden kann.

Befreiung von der Testpflicht

  • “Geimpfte Personen”. Diese verfügen über eine vollständige Impfung; seit der abschließenden Impfung müssen 14 Tage vergangen sein. Ein Impfnachweis ist der Schule vorzulegen.
  • “Genesene Personen”. Diese verfügen über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus. Die zugrundeliegende Testung ist mittels PCR-Verfahren erfolgt und liegt mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurück

Verhaltensmaßnahmen im Schulhaus

Nach dem Betreten des Schulhauses und im Laufe des Tages regelmäßig müssen die Hände sorgfältig mit Seife gewaschen  werden (20 – 30 Sek.). Falls erforderlich stehen Desinfektionsspender bereit.

Mit den Händen nicht an Augen, Nase, Mund fassen.

Husten- und Niesregeln beachten (in die Armbeuge oder in ein Taschentuch).

Ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen muss in allen Schulräumen immer wenn möglich eingehalten werden (Aufenthaltsraum, Toiletten, Flure etc.), ebenso im Schulhof. Umarmungen, Handschlag etc. sind nicht zulässig.

Klassenräume sind in Zeiten des Präsenzunterrichts mit ganzen Klassen von der Abstandspflicht ausgenommen.

Begrenzung der Personenzahl in Aufenthaltsraum und Toiletten: s. Beschilderung

Zur Beachtung: in den Toiletten nur 1 Person an den Waschbecken.

Die Pausen werden im Klassenzimmer abgehalten. Wer in den Schulhof gehen möchte, kann dies unter Wahrung des Abstandes von anderen Personen auch tun.

Eine Durchmischung der Klassen muss im Schulhaus und auf dem Schulhof vermieden werden.

Die Schüler vermeiden möglichst die gemeinsame Nutzung bzw. den Austausch von Gegenständen.

Computernutzung: vor Beginn und am Ende der Nutzung von Computern müssen die Hände sorgfältig gewaschen werden. Während der Nutzung sind die Vorgaben zur persönlichen Hygiene (Husten, Nießen, ins Gesicht fassen….) besonders zu beachten.

Stoßlüften

Lüften der Klassenräume und weiterer Räume, in denen sich Personen aufhalten (Lehrerzimmer, Sekretariat..): mindestens alle 20 Minuten alle Fenster für einige Minuten vollständig öffnen. Hierfür werden in den Klassenräumen Eieruhren bereitgehalten, die daran erinnern.

Reinigung und Desinfektion von Gegenständen

Touchscreens in den Lehrerpulten: diese werden von den jeweiligen Lehrkräften vor dem Verlassen des Klassenraumes gereinigt.

Am Ende des Unterrichts desinfiziert der Ordnungsdienst die Tischflächen sowie die Fenstergriffe vor dem Verlassen des Klassenzimmers.

Betretungsverbot des Schulhauses

Personen, die

–      mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome aufweisen: Fieber, Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks- / Geruchssinn, Hals-, Glieder- oder Ohrenschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall, starke Bauchschmerzen.

–      einer Quarantänemaßnahme unterliegen,

dürfen die Schule nicht betreten.

Wir bitten in diesen Fällen um telefonische Kontaktaufnahme mit der Schule.

Gleiches gilt für Personen, die in Kontakt zu einer an COVID19 – erkrankten Person standen. Diese müssen sich einer Kontaktpersoneneinstufung durch das Gesundheitsamt unterziehen. Danach wird das weitere Vorgehen festgelegt.

Positives Selbsttestergebnis

Der Unterrichtsbesuch ist verboten. Es hat eine sofortige Absonderung und Kontaktreduzierung zu erfolgen; der Heimweg hat so kontaktarm wie möglich zu erfolgen. Die Schulleitung teilt das positive Ergebnis unverzüglich zusammen mit den Kontaktdaten (Namen etc.) dem zuständigen Gesundheitsamt mit. Dieses ordnet eine PCR-Testung an und bestimmt das weitere Vorgehen. Bei negativem PCR-Test darf die Schule wieder besucht werden.

Wiederzulassung zum Unterricht nach einer Krankheit

Hierzu muss während der Erkrankungsphase vor einem erneuten Schulbesuch im Sekretariat Auskunft eingeholt werden.

Leichte Erkältungssymptome – was tun ?

In den folgenden Fällen ist ein Schulbesuch ohne Test möglich:

  • Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
  • Verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber)
  • Gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern

Der Schüler bzw. die Schülerin muss aber an den Selbsttestungen in der Schule teilnehmen.

In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch während des Vorhandenseins der Symptome nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt wird. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

Kontakt

Berufsfachschule für PTA Augsburg
Allgäuer Straße 1
86199 Augsburg

Telefon: 0821 - 94 013
Telefax: 0821 - 995 918

Sprechzeiten Sekretariat

Mo und Fr 08:00 - 13:30 Uhr

Di, Mi, Do 08:00 - 15:30 Uhr

Zusatzqualifikation zur Fach PTA

BLAK Fortbildung

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86199 Augsburg

0821 - 940 13
kontakt@pta-schule-augsburg.de

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