Mund-Nasen-Schutz
Aktuell besteht an der PTA-Schule keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Selbstverständlich kann dieser jedoch auf freiwilliger Basis getragen werden.
Corona-Tests
Das Durchführen von freiwilligen oder verpflichtenden Corona-Tests an der Schule ist derzeit nicht vorgesehen.
Es wird jedoch empfohlen, bei Corona-spezifischen Krankheitssymptomen sowie nach Kontakt mit infizierten Personen einen Corona-Selbsttest durchzuführen.
Allgemeine Hygieneregeln
Zur Vermeidung von (Corona-)Infektionen sollten die allgemeinen Hygieneregeln weiterhin beachtet werden.
Bitte lesen Sie sich dazu auch die „Hygieneempfehlungen für Schulen“ des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus durch. Dort Sie finden Sie auch Hinweise zum Umgang bei Krankheitssymptomen sowie zum Vorgehen bei bestätigten Corona-Infektionen.
Sie finden das Schreiben auch im Info-/Downloadbereich sowie im Digitalportal.
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern (Stand: 27.07.22)
- Empfohlene Hygienemaßnahmen im Schulbereich
Für einen möglichst sicheren Unterrichtsbetrieb empfehlen wir insbesondere die Einhaltung der folgenden Hygienemaßnahmen:
Basis-Hygienemaßnahmen
o Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sollten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster gelüftet werden. Es können weiterhin auch (dezentrale) Lüftungsanlagen oderunterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden. Diese ersetzen jedoch nicht das regelmäßige Lüften.
o Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.
o Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.
o Abstandhalten: Wo immer möglich, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Masken
o In Innenräumen und v.a. auf den Begegnungsflächen der Schule das Tragen einer Maske allgemein empfohlen. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden.
o Ausdrücklich empfehlen wir das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) empfehlen wir das freiwillige Tragen einer Maske, sofern Abstände nicht eingehalten werden können. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden.
o Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen.
Umgang mit Krankheitssymptomen
o Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht.
o Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
o Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben.
In der Schule finden keine Testungen statt.
o Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.
- Umgang mit bestätigten Infektionsfällen
Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal; kein Selbsttest) gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.
Die Details der neuen Regelungen, die für alle gesellschaftlichen Bereiche in Bayern gelten, können der neuen Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen) entnommen werden, die unter BayMBl. 2022 Nr. 631 – Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de) abrufbar ist.
Wir bitten weiterhin darum, die Schule über eine positive Testung zu informieren.