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Was tun, wenn Schüler Krankheitssymptome aufweisen?

Veröffentlicht am 06.07.2021
/
Dieter Kaufmann

Stand: 6.7.2021

Schüler:innen mit Krankheitssymptomen

In den folgenden Fällen ist ein Schulbesuch möglich:

  • Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
  • Verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber)
  • Gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern

In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt wird.

Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!

Vorgehen beim Auftreten weiterer Symptome

Kranke Schüler:innen in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule.

Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern die Schüler:innen wieder bei gutem Allgemeinzustand sind (bis auf leichte fieberfreie Erkältungssymptome wie Schnupfen und Husten, Halskratzen, Räuspern,) und ein negatives Testergebnis* durch ein lokales Testzentrum, einen Arzt oder eine andere geeignete Stelle vorgelegt wird.

*) PCR- oder  POC-Antigen-Schnelltest. Der Test kann durch auch während der Erkrankungsphase erfolgen.

Quelle: Bayerischer Rahmenhygieneplan Schulen vom 5.7.2021 in Verbindung mit der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5.6.2021

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