Stand: 6.7.2021
Schüler:innen mit Krankheitssymptomen
In den folgenden Fällen ist ein Schulbesuch möglich:
- Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z.B. Heuschnupfen)
- Verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber)
- Gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern
In allen anderen Fällen ist der Schulbesuch nur erlaubt, wenn ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt wird.
Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
Vorgehen beim Auftreten weiterer Symptome
Kranke Schüler:innen in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule.
Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, sofern die Schüler:innen wieder bei gutem Allgemeinzustand sind (bis auf leichte fieberfreie Erkältungssymptome wie Schnupfen und Husten, Halskratzen, Räuspern,) und ein negatives Testergebnis* durch ein lokales Testzentrum, einen Arzt oder eine andere geeignete Stelle vorgelegt wird.
*) PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest. Der Test kann durch auch während der Erkrankungsphase erfolgen.
Quelle: Bayerischer Rahmenhygieneplan Schulen vom 5.7.2021 in Verbindung mit der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5.6.2021