In deiner Funktion als PTA hilfst du Menschen, sich über gesunde Lebensstile und medizinische Behandlungsoptionen zu informieren, um Krankheiten zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.
Mit deinem Fachwissen und deiner Empathie bist du ein wichtiger Ansprechpartner und unterstützt Patienten dabei, ihre Gesundheit zu optimieren. Außerdem gewährleistest du die Sicherheit von Medikamenten, indem du deren richtige Anwendung und Dosierung vermittelst und auf mögliche Wechselwirkungen hinweist.
Deine Teamarbeit, Fachkompetenz und dein Engagement machen dich zu einer entscheidenden Säule im Gesundheitssystem und unterstreichen den Wert deiner Arbeit für die öffentliche Gesundheit.
Gemäß. § 20 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) muss bei Erkrankung von mehr als 3 Unterrichtstagen spätestens am 4. Krankheitstag ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Abweichend von dieser Regelung ist ein ärztliches Attest immer an Tagen mit angekündigten Arbeiten erforderlich, wenn bereits 2 angesagte Arbeiten versäumt wurden oder ein Nachholtermin krankheitsbedingt nicht wahrgenommen werden kann.
Das Attest muss in diesem Fall unmittelbar am Tag nach der versäumten Arbeit vorgelegt werden. Ein ärztliches Zeugnis wird nur dann als genügender Nachweis anerkannt, wenn es auf Feststellung beruht, die der Arzt während der Erkrankung getroffen hat.
Krankmeldung an der PTA Schule Augsburg
Berufsfachschule für PTA Augsburg
Allgäuer Straße 1
86199 Augsburg
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Egal, ob du noch offene Fragen hast oder dich genauer informieren möchtest – wir helfen dir gerne weiter. Nutze einfach unser Kontaktformular, um direkt mit unserem Sekretariat in Verbindung zu treten oder ruf uns an.
Wir freuen uns auf deine Nachricht oder deinen Anruf und unterstützen dich gerne bei allen Fragen zur Ausbildung und Karriere als Pharmazeutisch-technischer Assistent.
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