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Wie hoch sind die Ausbildungskosten für die PTA Schüler?

Ist die PTA Ausbildung förderungsfähig?

Ja. Für die Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten besteht die Möglichkeit, Schüler-BAföG zu beantragen. Bei Umschulungsmaßnahmen muss mit der zuständigen Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit abgeklärt werden, ob eine Förderung bzw. Kostenübernahme bewilligt wird.

Monatliche Ausbildungskosten

Das Schul- und Materialgeld beträgt z. Zt. monatlich 184,50 Euro, wobei der staatliche Schulgeldersatz bereits berücksichtigt ist. Das Schulgeld wird monatlich in 24 Raten per Lastschriftenmandat erhoben.

Das tatsächliche Schulgeld setzt sich aus dem zu entrichtenden genannten Betrag und dem staatlichen Schulgeldersatz zusammen, der direkt mit der Schule verrechnet wird. Der Schulgeldersatz beträgt in Bayern im Moment € 106,00 pro Schüler und Monat (September bis Juli = 11 Monate pro Schuljahr).

Schülerinnen bzw. Schülern, welchen im Rahmen einer öffentlichen Förderung (z.B. Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit) das Schulgeld ersetzt wird, bezahlen das volle Schulgeld in Höhe von 281,67 Euro. Schüler-BAföG ist für diese Regelung nicht relevant!

Wegfall des Schulgeldes vom 16.02.2019 bis vorerst 31.12.2020!

Im Bundesland Bayern wurde rückwirkend seitens der Bayerischen Staatsregierung zum 16.02.2019 die Finanzierung eines Gesundheitsbonus zunächst bis zum 31.12.2020 bewilligt. Der Schulträger hat diesen Gesundheitsbonus beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus beantragt.

Der Gesundheitsbonus wurde eingeführt, um die Ausbildungen für Gesundheitsfachberufe ohne Erhebung von Schulgeld an die Teilnehmer anbieten zu können.

Das bedeutet, dass im o.g. Zeitraum vom 16.02.2019 bis 31.12.2020 das vorgenannte Schulgeld nicht bezahlt werden muss.

Wir gehen davon aus, dass der Gesundheitsbonus auch nach dem 31.12.2020 in Bayern gewährt wird, können dies jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht rechtsverbindlich mitteilen.

Zusätzliche Ausbildungskosten für beide Schuljahre

Unabhängig vom Schulgeld fallen Kosten für Skripten, Laborkleidung usw. an. Insgesamt fallen im Zeitraum der beiden Schuljahre etwa 400,00 Euro an. Die Abrechnung der Kosten erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.


Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Nützliche Informationen zum Thema BAföG erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung


Stand: Juli 2019

Seite aktualisiert am 07.04.2020

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