Im Jahr 1968 wurde als Folge einer Änderung der Ausbildungsordnung für Apotheker das Berufsbild des Pharmazeutisch-technischen Assistenten, kurz PTA, geschaffen.
Die PTA ist die „Rechte Hand“ des Apothekers. Bei diesem Beruf handelt es sich um eine abwechslungsreiche Tätigkeit. Es stehen Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Zuverlässigkeit an oberster Stelle.
Für den täglichen Umgang mit Menschen ist ein breites Spektrum an Fachwissen, vor allem über Arzneimittel, erforderlich. Alle pharmazeutischen Tätigkeiten einer PTA in der Apotheke werden, gemäß PTA-Gesetz, unter Aufsicht eines Apothekers ausgeübt.
Der männliche Leser möge uns nachsehen, dass wir im Text die weibliche Form verwenden. Da fast alle PTA Frauen sind, scheint uns dies hier geboten.
Bei den Apothekern wählen wir die männliche Form, meinen aber selbstverständlich auch die weiblichen Kolleginnen damit; wir möchten lediglich die sperrige Doppelnennung im Text vermeiden, um ihn flüssiger lesbar zu machen.
Welche Aufgaben hat eine Pharmazeutisch-technische Assistentin?
- Abgabe von verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Arzneimitteln
- Herstellung von Individualrezepturen wie Salben, Lösungen, Kapseln, Teemischungen, u.a.
- Identitätsprüfungen beim Erhalt von „offener Ware“ wie Teedrogen und Arzneimittelausgangsstoffen
- Beratung von Kunden bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente, bei der Selbstmedikation, zur Reiseapotheke, Impfberatung, Kosmetik, Ernährung, Schädlingsbekämpfung u.v.m.
- Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Rezepte – Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Patienten kommen nach einem Arztbesuch mit einem Rezept in die Apotheke. Die PTA kontrolliert die Verordnung und gibt das Arzneimittel dem Kunden ab.
Es ist zu beachten, dass eine Arzneimittelabgabe mehr ist, als das bloße Aushändigen des Medikamentes. Die pharmazeutisch-technische Assistentin überprüft, ob eventuelle Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder Nahrungsmitteln zu beachten sind.
Beispiele für eine richtige Arzneimittelberatung durch die PTA
Beratung über Antibiotikum
Einem Kunden wurde ein Antibiotikum verordnet, das er für die Dauer einer Woche einnehmen soll.
Manche Wirkstoffe verursachen eine Sonnenüberempfindlichkeit, d.h. der Anwender bekommt während des Einnahmezeitraumes besonders leicht einen Sonnenbrand – außer, er wurde in seiner Apotheke darauf aufmerksam gemacht.
Beratung über Cortison-Tabletten
Die gefürchteten aber für viele Kranke segensreichen Cortison-Tabletten haben, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt eingenommen werden, schon weniger Nebenwirkungen!
Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen der Selbstmedikation
Von einer „Selbstmedikation“ ist die Rede, wenn sich ein Kunde ohne Einschaltung des Arztes mit Arzneimitteln behandeln möchte. Hier kommt dem Apothekenpersonal und somit auch der PTA die Aufgabe zu, anhand der geschilderten Beschwerden zu entscheiden, ob dies möglich ist oder ob ein Arztbesuch nahezulegen ist.
Kommt eine Selbstmedikation in Frage, wird die PTA ein geeignetes Arzneimittel auswählen und die korrekte Verwendung (Dosierung, Anwendungsdauer etc.) erklären.
Auch zusätzliche Hinweise, die zur Besserung der Beschwerden beitragen, erhält der Kunde in der Apotheke. Selbstverständlich wird er auch darauf hingewiesen, beim Auftreten welcher weiteren Beschwerden er seinen Arzt aufsuchen sollte.
Arzneimittelmissbrauch verhindern
Ein schwieriges Gebiet ist die Verhinderung von Arzneimittelmissbrauch.
Laut Gesetz ist das Apothekenpersonal verpflichtet, einem erkennbaren Missbrauch entgegenzuwirken. Dabei ist nicht nur an besonders gefährliche Arzneimittel zu denken – Missbrauch wird getrieben mit ganz normalen Nasentropfen, mit Abführmitteln oder mit Schmerzmitteln. Dass hier im Kundengespräch besonders viel „Fingerspitzengefühl“ notwendig ist, versteht sich von selbst.
Da die PTA mit den unterschiedlichsten Menschen zu tun hat, sind Freundlichkeit, Einfühlungsvermögen, die Fähigkeit zur Konfliktbewältigung usw. unerlässliche Eigenschaften.
Herstellung von Arzneimitteln
Häufig wird dem Patienten ein „individuelles“ Arzneimittel vom Arzt verordnet. Dieses wird nach dem Rezept in der Apotheke hergestellt. Rezepturen, die häufig verschrieben werden, kann man bereits im Voraus anfertigen, um dem Kunden die Wartezeit zu ersparen. Apotheken haben auch die Möglichkeit, einige dafür zugelassene Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, auf eigene Initiative herzustellen, wie z.B. verschiedene Teemischungen etc.
PTAs im Labor – Prüfung von Chemikalien, Teedrogen und Arzneimitteln
Das Gesetz fordert, dass alle Ausgangsstoffe die zu fertigen Rezepturen und Tees verarbeitet werden, vor ihrer Verwendung auf deren Qualität und Reinheit chemisch, physikalisch oder mikroskopisch geprüft werden.
Dadurch wird verhindert, dass durch Verpackungsfehler beim Lieferanten jemand gesundheitlichen Schaden erleidet.
Arbeitgeber und Arbeitsplatz der PTA
Die meisten PTAs arbeiten in Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung in einer öffentlichen Apotheke. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Möglichkeiten wie z. B.:
- in der Krankenhausapotheke
- in der pharmazeutischen Industrie
- im pharmazeutischen Großhandel
- bei Behörden und Verbänden wie Krankenkassen, Gesundheitsverwaltungen, Apothekerkammern, Apothekenberufsverbände
- an PTA-Schulen als Lehr-PTA
- als Pharmareferent
- bei Fachverlagen
- bei der Bundeswehr