Nachfolgende Informationen sollen dir einen Überblick geben, wie du dich an unserer Schule richtig bewirbst. Sollten noch Fragen offen sein, so nutze bitte unser Kontaktformular.
Wie viele Ausbildungsplätze zu PTA gibt es pro Schuljahr an der Augsburger Schule?
An unserer Schule stehen jährlich 64 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Bis wann und wohin sollte die PTA Bewerbung geschickt werden?
Die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz zum pharmazeutisch-technischen Assistenten solltest du bis spätestens 1. März des Jahres, an dem die Ausbildung beginnen soll, an die für den Einzugsbereich zuständige Berufsfachschule senden; für den Regierungsbezirk Schwaben also an unsere Schule.
Die Reihenfolge des Bewerbungseinganges ist nicht entscheidend für die Auswahl!
Auch nach dem 1. März kannst du uns gerne noch deine Bewerbung zusenden. Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Ausbildungsplätze frei sind, wird deine Bewerbung umgehend bearbeitet. Sollten die Ausbildungsplätze bereits vergeben sein, werden deine Unterlagen auf die Warteliste gesetzt. In diesem Fall wirst du kontaktiert, wenn ein Platz frei wird.
Was brauche ich für die Bewerbung zur PTA?
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Nachweis der Mittleren Reife oder einer gleichwertigen Ausbildung. Sollte diese Zulassungsvoraussetzung noch nicht erreicht sein, ist das letzte Jahreszeugnis bzw. Zwischenzeugnis einzusenden. Das Zeugnis der Mittleren Reife ist bitte sofort nach Erhalt nachzureichen.
- Pharmazeutisch-kaufmännisch Angestellte (PKA) in Ausbildung benötigen eine Bestätigung über die abgelegte Zwischenprüfung. Das Abschlusszeugnis der PKA-Prüfung ist ebenfalls nachzureichen.
- Bei ausländischen Bildungsnachweisen ist zusätzlich ein Bescheid über die Anerkennung des Schulabschlusses der Zeugnisanerkennungsstelle in München und Kopien der Zeugnisse in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
Wie soll die Bewerbung aussehen?
Ein Bewerbungsschreiben, aus dem hervor geht, warum du das Berufsziel „PTA“ anstrebst.
Was gibt es noch bei der PTA Bewerbung zu beachten?
Bitte sende uns deine Bewerbung ohne Bewerbungsmappe in einem DIN A4 Kuvert und reiche nur Zeugniskopien und keine Originalzeugnisse ein!
Positiv ist, wenn du dir bereits durch ein „Schnupperpraktikum“ in einer Apotheke einen persönlichen Eindruck zum Beruf der PTA verschaffen konntest. Lege deiner Bewerbung bitte eine Bestätigung der Apotheke bei.
Solltest du die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, lege bitte ausreichend Porto bei. Eine Rücksendung ist ansonsten nicht möglich.
Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Für Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind folgende Punkte unbedingt erforderlich:
- Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland.
- Die deutsche Sprache in Wort und Schrift muss so fließend beherrscht werden, damit sie dem Unterricht folgen können.
- Mindestvoraussetzung ist der Abschluss des Sprachkurses mit Niveau B2.
- Bei Bewerbern, die Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland abgelegt haben, muss zwingend zunächst die Anerkennung durch die Zeugnisanerkennungsstelle in Bayern erfolgen.
Es ist uns nicht möglich, die Schulabschlüsse zu überprüfen und zu bewerten, ob der im Ausland erreichte Schulabschluss mindestens dem für die Ausbildung vorgeschriebenen mittleren Bildungsabschluss (mittlere Reife) entspricht.
Ohne die offizielle Zeugnisanerkennung kann eine Bewerbung nicht bearbeitet werden!
Allgemeine Hinweise
Bitte beachte auch die Hinweise unter > Voraussetzungen für die Ausübung des PTA Berufes