Die Grundlage für die Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistent ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für PTA vom 23. September 1997.
Voraussetzungen für die Ausübung des PTA-Berufes lt. Verordnung
- Mittlerer Bildungsabschluss
- 2-jährige schulische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule
- 160 Stunden Praktikum in einer Apotheke
- Zusatzausbildung in Erster Hilfe
- Erfolgreicher Abschluss des 1. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung
- 6-monatige praktische Ausbildung in einer Apotheke
- Erfolgreicher Abschluss des 2. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung
- Erteilung der Berufsausübungserlaubnis
Wer bildet an der PTA Schule Augsburg aus?
Alle theoretischen pharmazeutischen Fächer werden bei uns von hauptberuflich tätigen Apothekerinnen bzw. Apothekern mit entsprechender Lehrqualifikation unterrichtet.
In den praktischen Fächern unterrichtet jeweils ein Zweier-Team aus einem Apotheker bzw. einer Apothekerin und einer Lehr-PTA. Fast alle Lehrkräfte sind auch als Teilzeitmitarbeiter in einer öffentlichen Apotheke tätig und haben deshalb stets Bezug zum praktischen Berufsleben.
Übersicht über die unterrichteten Lehrfächer
- Pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde
- Apothekenpraxis einschließlich QM (EDV)
- Chemie mit Fachrechnen
- Gefahrstoffkunde
- Chemische Übungen
- Botanik
- Übungen zur Drogenkunde
- Galenik mit Fachrechnen
- Galenische Übungen
- Arzneimittelkunde (AMK)
- Körperpflege
- Medizinproduktekunde
- Ernährungslehre und Diätetik
- Übungen zur Abgabe und zur Beratung sowie zur Nutzung digitaler Technologien
Ferienregelung für die Schüler der PTA Schule Augsburg
Es gilt die normale Ferienregelung der Bayerischen Schulen.