Das PTA Gesetz nennt folgende Voraussetzungen:
- Mittlerer Bildungsabschluss
- 2-jährige schulische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule
(näheres hierzu s. unten) - 160 Stunden Praktikum in einer Apotheke
- Zusatzausbildung in Erster Hilfe
- Erfolgreicher Abschluss des 1. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung
(im Anschluss an die Schulausbildung) - 6-monatige praktische Ausbildung in einer Apotheke
- Erfolgreicher Abschluss des 2. Abschnitts der staatlichen Abschlussprüfung
(im Anschluss an die praktische Ausbildung)
Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen wird die Berufsausübungserlaubnis von der zuständigen Behörde erteilt.